Gutachten Beratung

Gutachten Beratung

Die im Gesetz angeführte Berechtigung für Ziviltechniker zur Erstellung von Gutachten erstreckt sich auf den privaten Auftragsbereich als auch auf die Tätigkeit bei Gerichten und umfasst den ganzen Bereich der Architektur und des Bauwesens.
Termine telefonisch oder per Mail vereinbaren.